Impfzentren unterstützen Arztpraxen
Impfangebot für wohnungs- und obdachlose Personen und für Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften für Wohn- und Obdachlose
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in einem weiteren Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt und wird diesen den Kreisen und kreisfreien Städten heute zur Verfügung stellen. Ab dem 30. April 2021 ist eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 auch in den Impfzentren möglich.

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