Erklärung der Behindertenbeauftragten der Landesregierung NRW

Erklärung
Keine Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen! Menschenrechte müssen auch in Zeiten einer weltweiten Pandemie die Grundlage politischen Handelns bilden!

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine an den Menschenrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Politik in Deutschland ein. Nach der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen das Recht, nicht diskriminiert zu werden (Artikel 3) sowie auf ein Höchstmaß an gesundheitlicher Versorgung (Artikel 25). Die Vertragsstaaten haben gemeinsam beschlossen, dass sie den Menschen mit Behinderungen die gesundheitliche Versorgung „in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard“ zur Verfügung stellen, wie jedem anderen Menschen. Weiterhin haben sie sich dazu verpflichtet, „die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen“ zu verhindern. Weitere völkerrechtliche, das Menschenrecht betreffende, Bestimmungen gibt der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) vor. In Artikel 12 ist festgelegt, dass jeder Mensch das Recht auf den höchsten erreichbaren Standard körperlicher und geistiger Gesundheit hat.

Aktuelle Meldungen der internationalen Presse geben Grund zur Sorge, dass nicht alle Staaten sich an diese Vorgaben halten werden. Wie der amerikanische Nachrichtensender NBC News berichtet, befürchtet das staatlich finanzierte Alabama Disabilities Advocacy Program (ADAP), dass Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen in den USA lebensnotwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung der Viruserkrankung COVID-19 zugunsten vermeintlich gesünderer Menschen verweigert würden.

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen stellt fest: Die vertraglich vereinbarten Grundsätze des Menschenrechts verlieren ausdrücklich nicht ihre Wirksamkeit durch den Ausbruch der Viruserkrankung COVID-19 und der Entwicklung hin zu einer Pandemie. Die Landesbeauftragte begrüßt ausdrücklich die Haltung der Bundesregierung, die menschenrechtlichen Vorgaben auch während der Pandemie nicht infrage zu stellen und diese zu befolgen. Mit großer Sorge betrachtet sie hingegen die Entwicklungen in den Ländern, aus denen gemeldet wird, dass diese Menschenrechte missachtet werden könnten.

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen fordert deshalb: Unter keinen Umständen und zu keiner Zeit dürfen Menschenrechte missachtet werden. Dies gilt im Besonderen auch in Zeiten einer weltweiten Pandemie, wie sie aktuell durch den Corona-Virus Sars-CoV-2 ausgelöst wurde. Die Bundesregierung muss auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lage weiterhin an ihrem Kurs festhalten, alle menschenrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Menschen mit Behinderungen dürfen auch in dieser Situation nicht diskriminiert oder ungleich behandelt werden. Insbesondere dürfen ihnen unter keinen Umständen Gesundheitsleistungen vorenthalten oder der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung verwehrt werden. Vielmehr muss ihre gleichberechtigte Teilhabe am Gesundheitssystem gestärkt und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt werden.

Weiterhin sollte die Bundesregierung ihrer Vorbildfunktion nachkommen und sich bei ihren Vertragspartnern dafür einsetzen, dass in allen Ländern die menschenrechtlichen Grundsätze eingehalten werden.