Dresdner Positionen

Logos aller beteiligten Stellen

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!
(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)

Forderungen der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderun­gen von Bund und Ländern an die Bundesregierung in der 20. Legislaturperi­ode des Deutschen Bundestages.

Bei den Koalitionsverhandlungen für die Bundesregierung müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berück­sichtigung finden. Die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskon­vention müssen dabei die Grundlage sein. Unsere Gesellschaft steht vor großen Her­ausforderungen: die Pandemiebewältigung, der Klimawandel, die Digitalisierung und die voranschreitende Globalisierung. Diese Herausforderungen eröffnen gleichsam Chancen, den Leitgedanken der Inklusion in alle damit zusammenhängenden Pro­zesse zu implementieren.

So beginnt die Erklärung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderun­gen von Bund und Ländern. Auf Sieben Seiten (die Sie im Downloadbereich herunterlanden können) werden ihre Forderungen zu Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe dargelegt.