Barrierefreiheit: Pflege erfolgt in 9 von 10 Fällen zu Hause....

...und muss beim Bauen mitgedacht werden.
Angesichts der geplanten Novellierung der Landesbauordnung warnt die Pflegekammer NRW davor, an den Vorschriften zur Barrierefreiheit zu rütteln. Aus Sicht der Pflege sei es fatal, wenn bei Umbauten an Bestandsbauten oder bei Neubauten künftig Barrierefreiheit nicht mehr zwingend mitgedacht werden muss. „Das Sozialgesetzbuch XI (§ 2 SGB XI) verpflichtet uns, Pflege so zu gestalten, dass sie die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen erhält und fördert. Dabei spielt die Umgebung, in der Pflege stattfindet, eine entscheidende Rolle“, sagt Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. Ziel sei es, vor allem die Mobilität der Pflegebedürftigen möglichst lange zu sichern.