Schließung des Lehrschwimmbecken der LWL von Vincke-Schule Soest

Schulausschuss
Landschaftsverband Westfalen-LippeLogo des BSVW Blinden- und Sehbehindertenverein Kreis Soest
Landeshaus
48133 Münster

Bezirksgruppe Kreis Soest Wickede, den 10. März 2017

Geplante Schließung des Lehrschwimmbeckens in der LWL von-Vincke-Schule in Soest

Sehr geehrte Mitglieder des Schulausschusses - Landschaftsversammlung,
auch der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V., Bezirksgruppe Kreis Soest, ist grundsätzlich gegen die geplante Schließung des Lehrschwimmbeckens an der LWL von-Vincke-Schule, Förderschwerpunkt Sehen, in Soest.

Begründung:
Ergänzend zu den bereits vorgetragenen Gründen vieler betroffener Nutzer und deren Vertreter verweisen wir nochmals auf die individuellen Bedürfnisse sehgeschädigter Schülerinnen und Schüler, die schwerpunktmäßig an der o. g. Schule unterrichtet werden. Dies sind Kinder mit einer unterschiedlich stark ausgeprägten Sehschädigung. Unter Berücksichtigung der gebotenen Chancengleichheit für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler muss gerade der Sportunterricht und hier speziell der Schwimmunterricht adäquat angeboten und gestaltet werden. Dies bedeutet im Einzelnen, dass das zu nutzende Lehrschwimmbecken den Bedürfnissen angepasst sein muss.
Das wichtigste Bedürfnis der sehgeschädigten Schüler ist eine Umgebung, in der sie sich orientieren und unterrichtet werden können. Zur Orientierung gehören taktile, kontrastreich gestaltete und blendfrei beleuchtete Räume und Wege. Für eine effektive Unterrichtsgestaltung muss eine ruhige Umgebung vorhanden sein, da zu berücksichtigen ist, dass jede Anweisung akustisch übermittelt werden muss und dies gilt in allen Unterrichtsstunden. Daraus folgt, dass jeder sehgeschädigte Schüler tagtäglich eine wesentlich höhere Konzentration aufbringen muss, als ein sehender gleichaltriger Mitschüler. Es kann und darf daher nicht sein, dass speziell blinde und sehbehinderte Kinder, insbesondere Schulanfänger der LWL von-Vincke-Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen, nur noch in öffentlichen Schwimmbädern bzw. in anderen Lehrschwimmbecken, die nicht auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Kinder ausgerichtet sind, das Schwimmen erlernen sollen.
Unsere große Sorge ist, dass die optimalen Unterrichtsbedingungen (siehe oben) für die sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler in allgemein zugänglichen Schwimmbädern nicht vorhanden und ohne kostenintensive bauliche Veränderungen mindestens eines Schwimmbades nicht herzustellen sind.  Außerdem befürchten wir, dass bei einer Auslagerung des Schwimmunterrichts der Rechtsanspruch eines jeden Schülers missachtet wird, das Schwimmen zu erlernen.
Dies kann ich als ehemalige Schülerin der LWL von-Vincke-Schule nur unterstreichen. Daher bitten wir dringendst um eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung aller schulischen und finanziellen Ressourcen, damit das vorhandene Lehrschwimmbecken der LWL von-Vincke-Schule, Förderschwerpunkt Sehen, in Soest weiterhin genutzt werden kann. In Anlehnung der ganz aktuellen Berichterstattung in der Soester Lokalzeitung fragen auch wir uns, warum der LWL ein ihm bereits im vergangenen Jahr unterbreitetes Investorenangebot ignoriert, das o. g. Schwimmbad zu kaufen, es grundzusanieren und es dann der LWL von-Vincke-Schule, wie bisher, zur Nutzung für den normalen Schwimmunterricht und darüber hinaus zur Verfügung zu stellen? Warum ist der LWL nicht bereit, es zu erhalten?

Hierauf erwartet auch der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V., Bezirksgruppe Kreis Soest, eine schlüssige und nachvollziehbare Antwort des Trägers.

Mit freundlichen Grüßen.
Im Auftrag Eva Hoffmann
2. Vorsitzende
Kontakt: Eva Hoffmann
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59494 Soest

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Mail: ev.hoffmann[at]t-online.de